Preiserhöhung auf den 1. Januar 2024

Viele haben es bereits aus der Presse erfahren: für das Jahr 2024 ist eine Preiserhöhung bei unseren Kunden, welche den Dienst über das LKW-Netz beziehen, notwendig. Eine Preiserhöhung ist natürlich immer unschön und wirft viele Fragen auf. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen und geben gerne auch Tipps, wie man Geld einsparen kann:

Wer ist von der Preiserhöhung betroffen?

Kunden, welche wir über unser eigenenes Glasfaser-Kabelnetz in Eschen/Nendeln und Mauren/Schaanwald bedienen, sind NICHT von der Preiserhöhung betroffen. Es sind lediglich diejenigen betroffen, welche über das Glasfasernetz der LKW Liechtensteinische Kraftwerke angeschlossen sind.

Wieso ist eine Preiserhöhung notwendig?

Es gibt mehrere Gründe für eine Preiserhöhung. Die wichtigsten Gründe sind jedoch folgende:

  • Kosten der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW): Die regulierten Kosten für die Nutzung der Glasfaserteilnehmeranschlüsse erhöhen sich auf den 1. Januar 2024 deutlich um 22%.
  • Energiepreissteigerungen: die deutlich gestiegenen Energiepreise für den Betrieb unser Telekommunikationsanlagen, besonders im Glasfaserbereich, haben erheblichen Einfluss auf unsere Betriebskosten.
  • Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer: ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer auf 8.1% erhöht.
  • Die allgemeine Teuerung in den letzten Jahren beträgt alleine von Januar 2021 bis Oktober 2023 beachtliche 6.4% (gemäss dem Landesindex für Konsumentenpreise).

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Wie hoch fällt die Preiserhöhung aus?

Die Preiserhöhung fällt wie folgt aus:

  • Für Kunden auf unserem eigenen Glasfaser-Kabelnetz in Eschen/Nendeln und Mauren/Schaanwald findet keine Preiserhöhung statt.
  • Die Preiserhöhung bei Kunden mit Internetabos oder Bündelabos (Internet und TV und allenfalls Festnetz) beträgt die Preiserhöhung CHF 10.00 pro Monat.
  • Bei Kunden mit einem reinen Digital-TV-Abonnement beträgt die Preiserhöhung CHF 5.00 pro Monat.
  • Bei Kunden mit einem Nur-Festnetz-Abonnement via Glasfaser beträgt die Preiserhöhung ebenfalls CHF 5.00 pro Monat.
  • Kunden mit einem Paket “Digital-TV” mit “Festnetz” wird der Preis auf neu CHF 48.90 (zuzügl. Urheberrechtsgebühren) erhöht.

Bei den gebuchten Optionen wird keine Preiserhöhung durchgeführt.

Bin auch ich von der Preiserhöhung betroffen?

Wir informieren unsere Kunden mittels persönlichem Brief über die Preiserhöhung im Verlaufe des Novembers 2023.

Unsere Verpflichtung: Qualität und Support

Wir möchten betonen, dass wir in keinem Fall bei unserem mehrfach von unseren Kunden ausgezeichneten Support sparen möchten. Unsere oberste Priorität ist es, sicherzustellen, dass Sie auch in Zukunft zeitnahe Unterstützung bei Problemen von uns erhalten. Dies gilt nicht zur telefonisch, sondern falls erforderlich auch persönlich vor Ort.

Dürfen die Preise überhaupt erhöht werden?

Ja, die Preise dürfen erhöht werden, sofern gewisse Bedingungen eingehalten werden:

  • Gemäss Art. 7 Abs. 2 VKND können Änderungen an den Entgeltsbestimmungen erfolgen, sofern diese rechtzeitig kommuniziert werden.
  • Das Amt für Kommunikation – die Regulierungsbehörde in unserem Land in Bereich der Kommunikation – wurde fristgerecht über die geplante Preiserhöhung informiert.
  • Zusätzlich sehen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einer Preiserhöhung vor (Art. 3, Preiserhöhung).
  • Der Kunde hat das Recht, seinen bestehenden Abonnementsvertrag bis zum Inkrafttreten der Preiserhöhung kostenlos zu kündigen, sofern die Preiserhöhung ausserhalb den Regelungen gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt. Die Deaktivierung des Abos (Abschaltung) erfolgt dann spätestens zum 31.12.2023.

Haben Sie Fragen zu dieser Preiserhöhung?

Nehmen Sie doch mit uns persönlich Kontakt auf, dann können wir Ihre Fragen gerne klären.

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie auch den Bericht des Liechtensteiner Vaterlandes vom 23. Oktober 2023, aufzurufen unter folgendem Link: https://www.vaterland.li/liechtenstein/wirtschaft/internetanbieter-wir-sind-nicht-die-kostenverursacher-art-546794.

Auch interessant in diesem Zusammenhang ist die Internetseite des Amtes für Kommunikation, besonders https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-kommunikation/elektronische-kommunikation/agb-und-entgeltbestimmungen.