Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

Diese AGB regeln zusammen mit der Vertragsurkunde, der Leistungsbeschreibung, der Produktbeschreibung, der Entgeltbestimmung und eventuell weiteren als Vertrags-Bestandteile bezeichneten Dokumenten (im Folgenden der „Vertrag“ genannt) die Beziehungen zwischen Ihnen (im Folgenden der „Kunde“ genannt) und der TV-COM AG, Wirtschaftspark 31, 9492 Eschen, Liechtenstein (im Folgenden „TV-COM“ genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte. Auf die Vertragsbeziehung zwischen TV-COM und dem Kunden kommen die Bestimmungen des Gesetzes vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG), LGBl. 2006 Nr. 91, auch dann zur Anwendung, wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Der Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche und juristische Person, die eine Leistung der TV-COM nutzt oder beantragt. Sofern es sich bei dem Kunden auch um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt (Art. 1 Abs. 1 lit. b KSchG), sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG; LGBl. 2002 Nr. 164) anzuwenden.

Die AGB liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung in der Geschäftsstelle von TV-COM zur Einsichtnahme bereit und können auf der im Internet aufgeschalteten Website jederzeit unter www.tv-com.li abgerufen werden.

Diese AGB sowie die für die Leistung jeweils massgeblichen Leistungsbeschreibungen, Produktbeschreibungen, Entgeltbestimmungen oder Einzelverträge sowie deren Ergänzungen, Anpassungen oder Verlängerungen werden dem Kunden auf sein Ersuchen für die ihn betreffende Leistung unentgeltlich übermittelt.

Das Vertragsverhältnis zwischen TV-COM und dem Kunden kommt durch eine Bestellung des Kunden bzw. durch eine schriftliche Bestätigung durch TV-COM (Auftragsbestätigung, Vertrag, Lieferschein, Rechnung, etc.) zustande.

2. Leistungen der TV-COM AG

TV-COM AG bietet Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation, Multimedia und Radio/Fernsehen an.

Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen, die Bereitstellungsfristen sowie die Höhe der jeweiligen Entgelte ergeben sich aus den für die Leistung jeweils massgeblichen Leistungsbeschreibungen, Produktbeschreibungen, Entgeltbestimmungen oder Einzelverträgen sowie dessen Ergänzungen, Anpassungen oder Verlängerung, die zusammen mit der Vertragsurkunde und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und der TV-COM AG bilden.

Die TV-COM ist unter Berücksichtigung ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihre Dienste rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartungsarbeit, dem Ausbau eines Dienstes etc. dienen, wird der Kunde – soweit möglich – rechtzeitig informiert. Die Information kann persönlich (z.B. per Rechnungsaufdruck, eMail, Brief, Telefon) oder allgemein (z.B. via elektronische Medien, Social Media, Zeitung, TV, Radio) erfolgen.

3. Leistungen des Kunden

Preise

Die vom Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Vertragsurkunde oder den entsprechenden Preislisten. Sie schliessen die Mehrwertsteuer ein, soweit in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart wird.

Der Kunde hat jederzeit das Recht, kostenlos einen Entgeltnachweis zu verlangen, entweder rückwirkend für die letzte Rechnungsperiode oder zukünftig monatlich in Papierform per Post oder elektronisch per eMail.

Preiserhöhung

Wenn sich die gesetzlichen Urheberrechtsabgaben, die Mehrwertsteuer oder der Landesindex der Konsumentenpreise gemäss dem Amt für Statistik auf Jahresbasis ändern, hat das folgende Auswirkungen auf die Entgelte:

  • TV-COM ist berechtigt, Preise für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung zu erhöhen.
  • TV-COM ist verpflichtet, Senkungen weiterzugeben und die Preise entsprechend der Senkung zu reduzieren.

Über die Anpassung informiert TV-COM den Kunden in schriftlicher Form (z.B. über Rechnungsaufdruck). Schwankungen von 2 % (Schwankungsraum) werden nicht berücksichtigt. Wird dieser Schwankungsraum allerdings in den Folgejahren insgesamt über- oder unterschritten, passt TV-COM die Preise in voller Höhe an. Der neue Preis stellt die Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Eine Verpflichtung zur Preisreduktion verringert sich in dem Ausmass, in welchem TV-COM seit der letzten Preisanpassung bzw. seit Vertragsbeginn ein Recht zur Erhöhung nicht ausgeübt hat.

Wird der Landesindex der Konsumentenpreise gemäss dem Amt für Statistik nicht mehr veröffentlicht, tritt sein amtlicher Nachfolger an dessen Stelle.

Verantwortung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen der Vorschriften dieses Vertrags sowie der anwendbaren Gesetze zu benutzen und die zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Der Kunde hat die Instruktionen von TV-COM AG beim Anschluss und bei der Anwendung von Hard- und Software, die für die Nutzung der Dienstleistungen eingesetzt werden, zu befolgen.

Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtwidrige bzw. missbräuchliche Benutzung der Dienstleistungen und Produkte, kann die TV-COM den Kunden zu rechts- und vertragskonformer Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag entschädigungslos auflösen und allenfalls Schadenersatz verlangen.

Der Kunde hat seine Mitwirkungspflichten, insbesondere Informationspflichten und die Bereitstellung von Ressourcen und Zugangsberechtigungen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zu erfüllen.

Der Kunde hält sämtliche Vertragsdaten, insbesondere Passwörter, Zugangsdaten, PIN-Codes, etc. geheim und sicher verwahrt. Der Kunde haftet gegenüber der TV-COM für allfälligen Missbrauch seiner Vertragsdaten durch Dritte, sofern er nicht belegt, dass er die gehörige Sorgfalt angewandt hat. Der Kunde hat die TV-COM umgehend über den Verlust seiner Vertragsdaten oder bei einem Verdacht der missbräuchlichen Nutzung durch Dritte zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, namentlich Namens- und Adressänderungen, der TV-COM unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist die TV-COM berechtigt, ihre Leistungen umgehend zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

Der Kunde ist verpflichtet, Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen und ähnliches, welche an mitgelieferter Hardware angebracht oder beigefügt wird, weder zu entfernen noch zu bearbeiten, zu verändern oder unleserlich zu machen.

Werden Geräte dem Kunden leihweise überlassen, haftet der Kunde für entstandene Schäden, welche durch Verlust, Manipulation oder Beschädigung entstehen.

Wird dem Kunden Software überlassen, so ist der Kunde nicht berechtigt, diese ohne schriftliche Zustimmung der TV-COM bzw. des Urhebers der Software zu vervielfältigen, zu verändert oder einem Dritten zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandlungen ist die TV-COM schad- und klaglos zu stellen.

Der Kunde ist für die Einhaltung des Jugendschutzes verantwortlich und regelt den Zugang zu Inhalten.

Einen Umzug des Kunden ist durch ihn mindestens ein (1) Monat im Voraus an TV-COM zu melden, damit die Erbringung der Dienstleistungen (inkl. Standortidentifikation und Leitweglenkung von Notrufen) an der neuen Adresse möglichst unterbruchsfrei fortgeführt werden kann.

TV-COM kann den Kunden auffordern, störende oder nicht dem geltenden Recht, insbesondere der Kommunikationsgesetzgebung, entsprechende Kommunikationsendeinrichtungen unverzüglich vom Netzabschlusspunkt zu entfernen. Kommt der Teilnehmer der Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann der Anbieter den Anschluss vom Netz oder Dienst umgehend trennen. In allen übrigen Fällen darf der Anbieter den Anschluss nur mit vorheriger Zustimmung der Regulierungsbehörde vom Netz oder Dienst abtrennen.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung

TV-COM AG besorgt die Rechnungsstellung sowohl für ihre Leistungen als auch gegebenenfalls für die Leistungen anderer Diensterbringer, mit denen TV-COM AG entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Die Rechnung zeigt die Diensterbringung klar auf. Die Preise und Zahlungsbedingungen für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Verträgen, Leistungsbeschreibungen oder Preislisten.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich, nach Vereinbarung alle drei Monate.

Zahlungsbedingungen

Falls keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Sofern gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, kann TV-COM die fristgerechte Bezahlung des unbeanstandeten Teils der Rechnung verlangen und bei Zahlungsverzug die unten erwähnten Massnahmen ergreifen.

Hat der Kunde fristgerecht schriftlich Einwendungen gegen die Rechnung der TV-COM erhoben, wird TV-COM die Richtigkeit der beanstandeten Rechnung in schriftlicher Form entweder bestätigen oder diese Rechnung korrigieren.

Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen TV-COM die gesetzlichen Rechtsbehelfe zu. TV-COM ist ermächtigt, Dritte mit der Einziehung von Zahlungsausständen zu beauftragen. Für jede Mahnung kann TV-COM dem Kunden Mahngebühren in Höhe von maximal CHF 30.- belasten. Gleichzeitig kann TV-COM einen Verzugszins von 5 % p.a. geltend machen.

Die TV-COM darf im Falle eines Zahlungsverzugs eines Kunden eine Diensteunterbrechung oder Abschaltung nur dann vornehmen, wenn sie den Kunden zuvor unter Androhung der Diensteunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat. Eine Unterbrechung des Zugangs zu Notrufnummern ist nicht zulässig (Art. 28 Abs. 1 VKND). Bei Kündigung des Anschlusses können auch keine Notrufe mehr durchgeführt werden.

Die Kosten der Sperrung bzw. Entsperrung von je CHF 60.00 gehen zu Lasten des Kunden.

Wird bei der Regulierungsbehörde ein Schlichtungsverfahren (Art. 59 KomG) wegen einer Rechnung eines Anbieters eingeleitet, so wird ab diesem Zeitpunkt die Fälligkeit des in Rechnung gestellten und bestrittenen Betrages bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens aufgeschoben. Unabhängig davon kann der Betreiber den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen. Zuviel eingehobene Beträge werden samt den gesetzlichen Zinsen ab Zahlungsdatum erstattet (Art. 29 VKND). Zuviel eingehobene Beträge sind samt den gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag zu erstatten.

Ferner ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die der TV-COM AG durch einen Zahlungsverzug entstehen (z.B. Mahnkosten, Inkassokosten, Betreibungskosten, Prozess- und Anwaltskosten).

Verkaufte Ware bleibt nach der Übergabe an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Entgelte für die Montage im uneingeschränkten Eigentum der TV-COM, wobei mit der Übergabe die Preisgefahr an den Kunden übergeht. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.

Im Lastschriftverfahren bei Bank und Post wird bei Rückbuchungen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr, die sich aus einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 10.00 sowie den Kosten für die Banktransaktion zusammensetzt, erhoben.

Die TV-COM kann vor oder während der Leistungserbringung, sofern begründete und ernsthafte Zweifel über die vertragsgemässe Einhaltung der Zahlungsbedingungen bestehen oder das Inkasso von Forderungen möglicherweise erschwert wird, eine Sicherheitsleistung in Form einer Vorauszahlung oder einer Kaution verlangen. Dies legt dann vor, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzuges ein Inkasso durchgeführt werden musste.

Gegenseitige Forderungen können bei der Zahlung verrechnet werden.

5. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages

Inkrafttreten

Der Vertrag tritt mit der Annahme der Bestellung durch die TV-COM in Kraft.

Im Bereich von Broadcast-Produkten (z.B. Digitales Fernsehen DVB-C) tritt der Vertrag mit dem Datum der erstmaligen Nutzung in Kraft.

Dauer und Kündigung

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate.

Nach Ablauf einer eventuellen Mindestvertragsdauer ist der Vertrag unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Ende eines Monats gekündigt werden.

Hat der Kunde einen Betrag für zu viel bezahlte Monate von der TV-COM zugute, wird dem Kunden der Betrag rückvergütet und auf das vom Kunden angegebene Konto überwiesen.

Der Wegzug des Kunden aus einer Liegenschaft, welche die Voraussetzungen für die Lieferung der Dienstleistungen grundsätzlich erfüllt («Erschlossene Liegenschaft»), in eine Liegenschaft ausserhalb des Versorgungsgebiets der TV-COM AG beendet das Vertragsverhältnis auf das Datum des Wegzugs aus der erschlossenen Liegenschaft bzw. bei nachträglicher Meldung durch den Kunden am Tag der Eingang der Meldung bei TV-COM.

Ausstiegsklausel während der Mindestvertragsdauer

Erklärt der Kunde vor Ablauf der Mindestdauer aus nicht von TV-COM AG zu vertretenen Gründen, die vereinbarte Dienstleistung nicht weiter nutzen zu wollen bzw. zu können (z.B. durch Wegzug, Todesfall, Konkurs, persönliche Gründe, etc.), so wird sich TV-COM AG damit einverstanden erklären, den Vertrag vom folgenden Monat an unter der Bedingung aufzuheben, dass der Kunde die restlichen Abonnementsgebühren bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit bezahlt.

6. Gewährleistung und Garantie

Für Garantie und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Garantie, wie z.B. die Materialgarantie bei Teilnehmervermittlungsanlagen, ergibt sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen sowie den Produktbeschreibungen.

7. Haftung

TV-COM AG steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein.

TV-COM haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung an die dem Kunden überbundenen Verpflichtungen (z.B. zweckentsprechende Nutzung der Geräte, etc.) entstanden sind. Der Kunde hat die Leistungen und Produkte der TV-COM bestimmungsgemäss zu benutzen und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen.

TV-COM behält sich vor, den Transport von Daten oder die Erbringung von Diensten, die Gesetzen oder internationalen Konventionen widersprechen, zu unterbinden. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, die TV-COM von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls die TV-COM wegen des Verhaltens des Kunden im Daten- bzw. Sprachverkehr oder der vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalte, sei es straf- oder zivilrechtlich, in Anspruch genommen wird.

Bei Vertragsverletzungen haftet die TV-COM für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die TV-COM haftet für von ihren Organen, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ausgenommen davon sind Personenschäden). Bei Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzes ist weiters die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht der TV-COM – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht -ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit CHF 10‘000.- und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit CHF 1‘000‘000.-beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmässig. Hat der Kunde keine geeigneten üblichen Sicherheitsmassnahmen getroffen, ist die Haftung für Daten-verluste und Datenschäden ausgeschlossen. Die Haftung gilt nicht für verrechnete Leistungen anderer Diensterbringer. Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungs-beschreibungen bleiben vorbehalten.

Die Haftung für Folgeschäden (entgangener Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, Nutzungsausfall etc.), Datenverlust und Schäden durch Downloads, ist – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um seine Geräte, seine Daten und persönlichen Netzwerke vor unbefugtem Zugriff zu schützen. TV-COM übernimmt keine Haftung für Spamming, Hacking, Virenübertragungen und sonstige Versuche Dritter, in von Ihnen verwendeten Geräte und persönlichen Netzwerke einzudringen, noch für dadurch verursachte Schäden. TV-COM übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für den Bezug von Diensten, Waren und Informationen Dritter, auch dann nicht, wenn TV-COM AG das Inkasso für Drittforderungen durchführt.

8. Datenschutz

Die TV-COM hält sich an die geltenden Bestimmungen, insbesondere an das Kommunikationsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Konsumentenschutzgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen. Die TV-COM erhebt, speichert und bearbeitet Daten (Verkehrs-oder Teilnehmerdaten), die für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Werbung und zur Information über Produkte und zur Legung von Angeboten erforderlich sind. Die TV-COM steht dafür ein, dass alle Personen, die intern mit Aufgaben betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

Wie TV-COM Kundendaten bearbeitet und welche Einflussmöglichkeiten der Kunde hierbei hat, ist in der Datenschutzerklärung, welche unter https://dorfnetz.li/datenschutz/ abrufbar ist, beschrieben. Die Datenschutzerklärung geht im Falle von Widersprüchen den AGB vor.

Die TV-COM weist den Kunden auf die Möglichkeit der Rufnummernanzeige und die verschiedenen Möglichkeiten der Unterdrückung der Anzeige hin (Art. 57 Abs. 4 VKND). Die Rufnummernunterdrückung kann vor jedem Anruf manuell erfolgen oder bei Anmeldung für alle Anrufe beantragt werden.

Die Verarbeitung von Verkehrs-, Standort-, Inhalts- oder Teilnehmerdaten durch die TV-COM ist nur im unbedingt erforderlichen Ausmass zulässig bei (Art. 49 Abs. 2 KomG):

  1. der Erfüllung der Pflichten nach Art. 30a bis 30o, 44, 45 und 51 bis 53 KomG sowie der darauf gestützten Verordnungsbestimmungen;
  2. dem Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden;
  3. der vorübergehenden Aufhebung der Unterdrückung der Rufnummernanzeige im Zusammenhang mit der Entgegenahme von Notrufen oder zur Rückverfolgung von böswilligen oder belästigenden Anrufen;
  4. der Übertragung einer Nachricht oder Bereitstellung eines vom Kunden ausdrücklich verlangten Dienstes der Informationsgesellschaft;
  5. der Abrechnung von Gebühren.

Daten, die nach der vorstehenden Ziffer aufgezeichnet oder gespeichert wurden, sind jedenfalls zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die entsprechenden Zwecke nicht mehr unbedingt benötigt werden (Art. 49 Abs. 3 KomG).

Die TV-COM weist den Kunden weiters darauf hin, dass die TV-COM

  • im Falle einer unmittelbaren Gefährdung der physischen Integrität einer Person verpflichtet ist, an einer solchen Standortfeststellung unverzüglich mitzuwirken (Art. 51 KomG);
  • verpflichtet ist, angemessene technischen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um den zuständigen Behörden die Überwachung einer elektronischen Kommunikation nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung zu ermöglichen (52 KomG);
  • Vorratsdaten, soweit diese im Zuge der Bereitstellung des Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden, für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Kommunikationsvorganges zum Zwecke der Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens nach § 102a StPO zu speichern hat (Art. 52a KomG);
  • verpflichtet ist, sämtliche Teilnehmerdaten unabhängig von der Art der vertraglichen Beziehung aufzuzeichnen und während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehungen mit dem betreffenden Kunden sowie sechs Monate nach deren Beendigung aufzubewahren (Art. 53 KomG).

9. Höhere Gewalt

Kann TV-COM AG aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Stromausfällen, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen, etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von TV-COM AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Vertragsänderung

Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen, der Produktbeschreibungen und der Entgeltbestimmungen sowie deren Inkrafttreten werden in geeigneter Weise zum Beispiel durch Auflegen in den Geschäftsräumlichkeiten, auf der Homepage, in Rechnungsbeilagen oder in periodischen Druckschriften kundgemacht.

Werden Kunden durch die Änderungen ausschliesslich begünstigt, so können diese Änderungen bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderung angewandt werden.

Der wesentliche Inhalt der den Kunden nicht ausschliesslich begünstigenden Änderungen wird dem Kunden in geeigneter Weise, etwa durch Aufdruck auf einer Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung(en) mitgeteilt. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens als auch auf die Frist hingewiesen. Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der aktuellen AGB übermittelt.

Entgeltänderungen aufgrund eines vereinbarten Indexes oder gesetzlichen oder regulatorischen Anpassungen (z.B. MwSt, Urheberrechtsgebühren) berechtigen nicht zur ausserordentlichen Kündigung.

Technologische Anpassungen ohne Leistungsminderung sind durch die TV-COM jederzeit möglich.

11. Schlussbestimmungen

Die nationale Regulierungsbehörde kann Anordnungen treffen oder Auflagen erteilen, die Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden haben können. Die TV-COM übernimmt keine Haftung, sollten dadurch irgendwelche Nachteile für den Kunden entstehen.

Zur Regelung von Streitfällen können beide Parteien entweder eine Schlichtung gem. Art. 59 KomG durch die Regulierungsbehörde beantragen oder den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren sind auf der Webseite des Amts für Kommunikation unter llv.li/inhalt/11109/amtsstellen/amt-fur-kommunikation abrufbar.

Die TV-COM untersteht folgender Regulierungsbehörde:

Amt für Kommunikation, Äulestrasse 51, 9490 Vaduz.

Die Europäische Notrufnummer lautet 112.

Die allgemein gültige Nummer für Störungen aller Art ist 00423 377 38 80.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.

Eschen, 17. November 2021

TV-COM AG, Wirtschaftspark 31, 9492 Eschen, Liechtenstein

Tel. +423 377 3880, info@tv-com.li